Kontaktabbruch und Erbe

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Disclaimer: Dieser Post ist keine Rechtsberatung und soll eine solche auch nicht ersetzen! Zudem soll er lediglich einen groben Überblick bieten und stellt in vielen Teilen meine persönliche Meinung dar. Für deinen individuellen Fall solltest du in jedem Fall rechtlichen und ggf. auch psychologischen Beistand hinzuziehen.

Das Thema Erbe ist schon in “normalen” Familien oft ein heikles Thema und Auslöser für so manchen Bruch. In problematischen Familienkonstellationen sieht die Lage oft noch düsterer aus und nicht selten wird ein in Aussicht gestelltes Erbe in narzisstischen oder abusiven Familien als Druckmittel eingesetzt. Dieser Blogpost soll daher ein kleiner Wegweise und Ratgeber für alle sein, die mit dem Thema “Kontaktabbruch und Erbe” auf welche Weise auch immer in Berührung kommen.

In den meisten Fällen lässt sich das Problem auf folgende zwei Konstellationen bzw. Grundproblematiken runterbrechen: 

Problem 1: Ich will (irgendwann) erben, soll aber enterbt werden

Problem 2: Ich erbe, weiß aber nicht ob ich es will

Im Folgenden werde ich auf beide Fälle ausführlich eingehen und dir einige (nicht alle) Handlungsoptionen aufzeigen. Zum Schluss beleuchten wir außerdem gemeinsam ganz nüchtern die rechtliche Situation. 

Let’s dive in!

Inhalte

Problem 1: Ich will (irgendwann) erben, soll aber enterbt werden

Nicht selten kommt es vor, dass narzisstische oder abusive Eltern eine Enterbung als Druckmittel einsetzen, z.B. um zu verhindern, dass ihre Kinder den Kontakt abbrechen oder um sonst irgendein Verhalten herbeizuführen oder zu vermeiden.
Was ich jetzt schreibe, wird vielen nicht gefallen, aber ich tu’s trotzdem: Wenn das für dich persönlich in der Form Thema ist, dass du deswegen in deinen Entscheidungen ins Wanken gerätst oder zögerlich wirst, musst du dringend an deiner finanziellen Unabhängigkeit arbeiten!
Wann immer du durch Geld beeinflussbar bist, bist du käuflich. Und wenn du käuflich bist, bist du nicht finanziell unabhängig.
Das sollte also der erste Hebel sein, an dem du ansetzt, wenn dieser Fall auf dich zutrifft. Denn wenn du finanziell unabhängig bist, bist du definitiv nicht mehr mit Geld zu erpressen und die Drohung, dass man dich bei Kontaktabbruch enterbt oder ähnliches prallt einfach an dir ab. Weil dein Seelenfrieden mehr wert ist als jeder Euro Geld.
Falls du bereits finanziell unabhängig bist und dich die Drohung dennoch merklich beeinflusst, ist es auch möglich, dass du dich auf emotionaler Ebene noch in einer starken Abhängigkeit befindest. Dann ist das der Punkt, an dem du ansetzen solltest – im besten Fall mit professioneller Unterstützung. Ganz vom Verhältnis zu den Eltern abgesehen: Mit einem Erbe fest zu rechnen oder kalkulieren ist einfach ziemlich dumm. Mir sind Fälle bekannt, wo Leute ihre Immobilienkredite auf ein Erbe gestützt haben, das dann ausfiel und Ähnliches. Mach das nicht!

“Erben setzt sterben voraus”

Solang keiner tot ist kann so viel passieren, was du nicht vorhersehen kannst. Auch in Familien mit den besten Intentionen kann z.B. das gesamte Vermögen für eine Pflegebedürftigkeit aufgezehrt werden und Ähnliches. Gestalte dein Leben also in jedem Fall so, dass du niemals mit einem Erbe rechnest. Wenn du nicht erbst ist alles fein, wenn es sich doch ergibt, hast du ein nettes Zubrot.

Erbe als Druckmittel: In Einzelfällen sogar sittenwidrig

Erst im Jahr 2019 hat sich übrigens das Oberlandesgericht Frankfurt mit einem Fall beschäftigt, in dem ein Großvater seinen Enkeln ihr Erbe nur zusprach, wenn sie eine regelmäßige Besuchspflicht (6x pro Jahr) erfüllten. Das Testament wurde als ungültig weil sittenwidrig beurteilt. Grundsätzlich steht es zwar jedem frei, selbst über sein Vermögen und Erbe zu bestimmen, eine Gerichtssprecherin befand aber, dass der Großvater seine Enkel in diesem Fall “unzumutbar unter Druck” gesetzt habe. Auch wenn das Urteil für die Praxis wahrscheinlich deutlich weniger Relevanz hat, als wir es uns wünschen würden, zeigt es doch, dass es Grenzen gibt. Merke: Nicht jede Forderung deiner Eltern ist berechtigt und so manche durchaus auch sittenwidrig. Ob du im Ernstfall den Weg über ein Gerichtsverfahren wählen würdest sei mal dahingestellt, aber alleine für die Einordnung solcher Forderungen hilft das Urteil schon mal.
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Problem 2: Ich erbe (wahrscheinlich), weiß aber nicht, ob ich es will

Der gegenteilige Fall tritt ein, wenn man sich damit auseinandersetzen muss, ob man ein wahrscheinliches oder tatsächliches Erbe überhaupt annehmen will, wenn man seit vielen Jahren keinen Kontakt oder ein zerrüttetes Verhältnis hat. Für viele fühlt es sich falsch an und so, als ob sie sich kaufen ließen oder “schmutziges” Geld bekämen. Mit Sicherheit gibt es kein Richtig oder Falsch, wie du dich in dieser Situation verhalten solltest und das ist eine höchst individuelle Sache. Ich möchte dir dennoch ein paar Handlungsmöglichkeiten aufzeigen:

Erbe ausschlagen

Kurz und knapp: Eine Möglichkeit die du immer hast ist, das Erbe auszuschlagen. Hierfür hast du eine Frist von sechs Wochen, nachdem dir der Erbfall bekannt wurde (nicht nach Tod!). Die Ausschlagung kannst du bei einem Notar oder beim Nachlassgericht vornehmen.

Erbe annehmen als Schmerzensgeld

Nicht selten kommt es vor, dass wir durch die Misshandlung oder Vernachlässigung unserer abusiven Eltern hohe tatsächliche oder Opportunitätskosten haben. Sei es durch den Verdienstausfall, weil wir nur Teilzeit oder gar nicht arbeiten können oder nicht die Karriere verfolgen konnten, die wir gerne verfolgt hätten oder auch für Therapie- und Behandlungskosten. Ein Erbe als inoffizielles Schmerzensgeld und Ausgleichszahlung dafür zu sehen, was uns angetan wurde, kann eine mögliche Herangehensweise sein. Dieser Aspekt kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn viel Vernachlässigung dadurch stattgefunden hat oder damit gerechtfertigt wurde, dass dein Elternteil seine oder ihre Karriere verfolgen konnte.

Erbe annehmen und spenden

Wenn du das Erbe nicht selbst behalten, aber auch nicht ausschlagen willst, weil dir z.B. nicht gefällt, was mit dem Geld dann passiert, hast du auch die Möglichkeit das Erbe an eine wohltätige Organisation deiner Wahl zu spenden. Egal ob Tierschutz, Kinderschutz oder etwas anderes: So kannst du sicherstellen, dass mit dem Geld doch noch etwas Gutes passiert. Bedenke aber, dass bei Annahme des Erbes ggf. Erbschaftssteuer für dich anfällt.

Erbe annehmen und verschenken

Wenn du das Erbe nicht selbst behalten möchtest, aber das Gefühl hast, dass jemand anderes in deinem Umfeld das Geld gut gebrauchen könnte, kannst du das Geld als Schenkung weiterreichen. Du könntest damit z.B. deinen Kindern Ausbildung/Studium, Auto oder Führerschein finanzieren oder das Geld für ihre Zukunft anlegen. Oder du schenkst es einer Freundin oder jemand anderem, der dir am Herzen liegt und der eine Finanzspritze gut gebrauchen kann. Beachte auch hier wieder: Wenn du das Erbe annimmst, kann ggf. Erbschaftssteuer entstehen und bei einer Schenkung ebenso Schenkungssteuer für den Beschenkten.

Erbe annehmen und philosophisch betrachten

Auf philosophischer Ebene könnte man sagen, dass man ein Erbe gar nicht ausschlagen kann, denn zum Erbe gehört weit mehr als Besitztümer und Vermögen. Wir erben ohnehin von unseren Eltern, nämlich jeweils ca. 50 % ihres Erbgutes. Somit spielen ihre irdischen Besitztümer nur eine untergeordnete Rolle im Kosmos dessen, was wir sowieso ungefragt alles erben und nicht ausschlagen können.

Erbe annehmen und nüchtern betrachten

Der Gegenpart zur philosophischen Betrachtungsweise ist es, ein Erbe ganz nüchtern als das zu betrachten, was es ist: Geld, das dir rein rechtlich zusteht. Es ist kein “schmutziges” Geld, nicht verräterisch und nicht verwerflich ein Erbe anzunehmen und damit zu tun, wonach auch immer dir ist. Punkt. Mehr zu den rechtlichen Gegebenheiten liest du im nächsten Abschnitt.
Wofür auch immer du dich entscheidest: Du musst dich vor niemandem dafür rechtfertigen, niemand muss das nachvollziehen können und alle Entscheidungen sind gleichermaßen okay. Es muss sich für dich richtig und gut anfühlen.

Bisher haben wir uns dem Thema Kontaktabbruch und Erbe auf emotionaler Ebene genähert, abschließend möchte ich aber auch noch die rechtliche Seite anschauen, bei der es ebenfalls einige Besonderheiten und Fallstricke gibt.

Die rechtliche Sicht

Als Kind bist du grundsätzlich Erbe erster Ordnung. Das heißt ein Erbe steht dir gesetzlich zu. Gibt es kein Testament mit gesonderten Regelungen, gilt die gesetzliche Erbfolge und dir steht dein gesetzlicher Erbteil zu. Als Erbe erster Ordnung musst du dir das Erbe i.d.R. nur mit dem anderen verbliebenen Elternteil und (sofern vorhanden) deinen Geschwistern teilen. Eine genauere Aufstellung würde hier den Rahmen sprengen, aber die genaue Erbfolge und Anteile kannst du übersichtlich hier bei Finanztip nachlesen (Finanztipp ist im Übrigen in jedem Fall eine super Ressource für alles Rund um Finanzen! ❤️)

Deinen Eltern steht jedoch immer die sogenannte Testierfreiheit zu. Das heißt, sie können dich in ihrem Testament insofern enterben, als dass dir nicht mehr der gesetzliche Erbteil zusteht. Das ist z.B. auch beim sogenannten Berliner Testament der Fall, bei dem sich beide Ehepartner jeweils gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Es gibt jedoch nur extrem wenige Fälle, in denen deine Eltern dir auch den Pflichtteil entziehen können. Dazu zählen schwere Straftaten gegen sie oder nahe Angehörige wie z.B. Tötungsversuche, Körperverletzung oder Verletzung der Unterhaltspflicht. Genauer kannst du das in § 2333 BGB nachlesen. In diesen Fällen muss der Grund im Testament übrigens auch ausdrücklich angegeben sein. Kontaktabbruch reicht in aller Regel NICHT für eine komplette Enterbung aus.

Pflichtteilsanspruch

Lässt du dir nichts vom oben genannten zu Schulden kommen, steht dir als Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu.

Die schlechte Nachricht: Den Pflichtteil erhältst du nicht automatisch, sondern du musst diesen beim Erbe bzw bei der Erbengemeinschaft geltend machen. Außerdem hast du keinen Anspruch auf materielle Gegenstände und Erinnerungsstücke jeder Art.

Die gute Nachricht: Dein Pflichtteil steht dir in bar zu, d.h. du gerätst z.B. nicht in Form einer Beteiligung an Immobilien o.Ä. in eine erneute Verstrickung mit deiner Familie. Eine Ratenzahlung sieht das Gesetz zwar nicht vor, unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. wenn das Erbe aus Immobilien besteht, die nicht sofort liquidiert werden können), kann das Nachlassgericht jedoch auf Antrag der Erbengemeinschaft eine Stundung oder Ratenzahlung anordnen.

Was, wenn ich aufgrund des Kontaktabbruchs nichts vom Tod mitbekomme?

Da sich der Kontaktabbruch nicht selten auf die komplette Familie bezieht, kommt es häufig vor, dass man gar nichts von Ableben der Eltern mitbekommt.

Fall 1: Es gibt ein Testament

Wenn es ein Testament gibt, wirst du vom Nachlassgericht kontaktiert, unabhängig davon ob du be- oder enterbt wurdest. Im Falle einer Enterbung gibt es in jedem Fall ein Testament. Die Verjährungsfrist für Pflichtteilsansprüche beträgt drei Jahre. Sie beginnt allerdings erst dann, wenn du vom Tod und deiner Enterbung erfährst.

Fall 2: Es gibt KEIN Testament

Gibt es kein Testament, gelten in den Bundesländern teils verschiedene Vorgehensweisen. Grundsätzlich gilt die gesetzliche Erbfolge und die Erbengemeinschaft muss sich selbst um alle Angelegenheiten kümmern. Manchmal werden Erben jedoch auch angeschrieben, z.B. wenn Immobilien oder hohes Barvermögen zum Erbe gehört. Das Risiko, dass dich deine Familie vom Erbe auszuschließen versucht, besteht also erst mal. Das kann dein Schaden aber nicht sein, denn die Verjährung deines Anspruchs beginnt erst ab dem Zeitpunkt, ab dem dir der Tod bzw. Erbfall bekannt wird. 

Du hast den Verdacht, dein Elternteil könnte gestorben sein?

Beim zuständigen Standesamt des Verstorbenen kannst du Einsicht ins amtliche Sterberegister verlangen.

Was, wenn das andere Elternteil oder andere Angehörige versuchen, Teile der Erbmasse zu unterschlagen?

Gerade ältere Generationen haben oft große Teile ihres Vermögens in Form von Bargeld irgendwo liegen oder legen es diplomatisch im Ausland an, wo es unter dem Radar läuft und nicht für die Erbmasse gefunden werden kann. So ungern ich es schreibe, aber leider funktioniert diese Masche viel zu oft und auch wenn sich betreffende Personen damit strafbar machen, sind sie erfolgreich. Einige Tipps, was du tun kannst, wenn du eine Erbunterschlagung vermutest, hat die Wirtschaftswoche hier aufgeführt. In jedem Fall solltest du dir hier aber Rechtsbeistand holen.

Was, wenn vorher alles verschenkt wird, damit ich nichts mehr erbe?

Das ist eine Idee, auf die nicht wenige kommen, sie ist aber nicht in jedem Fall erfolgreich. Entscheidend ist, wie viel Zeit zwischen Schenkung(en) und Erbfall liegt.

Mehr als 10 Jahre: Pech gehabt

Findet die Schenkung mehr als 10 Jahre vor Versterben statt, gehst du leider leer aus und kannst nichts tun.

Weniger als 10 Jahre: Pflichtteilsergänzungsanspruch

Vergehen zwischen Schenkung und Tod weniger als 10 Jahre, hast du einen sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch. Das bedeutet, dass die Schenkung dem Erbe zugerechnet wird und du verlangen kannst, dass dein Pflichtteil ausgeglichen wird. Nachteil: Für jedes Jahr, das zwischen Schenkung und Tod vergangen ist, wird ein Zehntel abgezogen.

Was, wenn meine Geschwister bevorzugt werden und ich mich ungerecht behandelt fühle?

“Machste nix”, sacht der Rheinländer in mir. Auch das ist im Rahmen der Testierfreiheit rechtlich okay. Theoretisch ist also hier viel möglich, auch dass du nur den Pflichtteil bekommst und deine Geschwister den Rest.

Sonderfall 1: Pflichtteilsverzicht

Der einzige Fall, in dem dir dein Pflichtteil entzogen werden kann (abseits von o.g. Vergehen deinerseits), bezieht sich auf einen notariell beglaubigten Pflichtteilsverzicht. Dieser kann dir aber nicht einfach so passieren, sondern du musst ihn höchstpersönlich im Beisein eine:r Notar:in bekunden. Dass das in vielen Fällen eine dumme Idee ist und du sowas in jedem Fall vorher von deinem eigenen Rechtsbeistand prüfen lassen solltest, muss ich dir an der Stelle nicht erklären, oder?

Sonderfall 2: Schulden erben

Viele gehen davon aus, dass Erbe immer bedeutet, dass man nur Vermögen erbt. Das stimmt aber leider nicht, auch Schulden werden vererbt und gehen genau wie Vermögen an die Erben über.

Option 1: Du bist enterbt

Ist das Erbe überschuldet (d.h. es gibt nur Schulden zu erben, kein Vermögen) und du bist enterbt, d.h. hättest ohnehin nur Anspruch auf den Pflichtteil, kannst du dich entspannt zurücklehnen und musst gar nichts unternehmen. Du erbst in diesem Fall nichts, also auch keine Schulden.

Option 2: Du bist NICHT enterbt

In diesem Fall haftest du mit deinem gesamten Vermögen für die Schulden des Erblassers. Du hast jedoch die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Das gilt immer für das Erbe als Ganzes, d.h. Vermögen (sofern vorhanden) UND Schulden gleichermaßen. Wichtig hierfür ist, dass du die Frist einhalten muss. Diese beträgt sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, ab dem dir der Todes- bzw. Erbfall bekannt wird. Die Ausschlagung kannst du entweder beim Nachlassgericht oder beim Notar machen.
Was, wenn ich nicht weiß, ob ich Schulden erbe?

Wenn du dir unsicher bist, ob das Erbe überschuldet ist, kannst du eine:n Nachlassverwalter:in einsetzen, der das Erbe sammelt und ordnet. Weitere Tipps dazu findest du hier. Generell empfiehlt es sich aber auch in diesem Fall immer, einen rechtlichen Beistand zu konsultieren.

Ein Todesfall, insbesondere wenn es um die eigenen Eltern geht, ist immer eine außergewöhnliche Situation und er kann Dinge zu Tage fördern, von denen wir dachten, wir haben sie eigentlich schon hinter uns gelassen und verarbeitet. Falls du dich gerade in dieser Situation befindest, begleite ich dich gerne. 

Lass uns gemeinsam herausfinden, wie ich dir gerade am besten weiterhelfen kann! ⤵️

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